Steht die KiTa-Platzsuche kurz bevor? – Wo fängt man bloß an? So geht’s!

Die Zeit vergeht so schnell! Kaum war dein Baby noch winzig klein und hat gefühlt nur geschlafen, hat es sich innerhalb von einem Jahr zu einem wachen und neugierigen Minimenschen entwickelt. Das war eine schöne Zeit, doch für die meisten Eltern neigt sich nach einem Jahr die Elternzeit dem Ende zu. Was nun? Vor allem für Mamas, die in Deutschland prozentual gesehen weitaus häufiger das erste Jahr mit dem Baby in Elternzeit gehen als die Väter, stellt sich oft schon in der Schwangerschaft die Frage, ob sie wieder in den alten Beruf zurückkehren oder das Studium wieder aufnehmen. Die Entscheidung hängt einerseits von deinem eigenen Wunsch ab, andererseits auch von der finanziellen Notwendigkeit. Deswegen erwägen viele Eltern nach dem ersten Babyjahr ihr Kind in einer Krippe, Kita oder bei einer Tagesmutter anzumelden. Doch einfach nur einen Betreuungsplatz finden, wäre zu schön um wahr zu sein. Auch das Thema Krippen- bzw. Kita-Suche umfasst viel Recherche und Bürokratie.

Dieser Artikel wird dir zu diesem mühseligen Thema einen Überblick verschaffen und fasst die wichtigsten Informationen für die Beantragung eines Krippen- oder Kita-Platzes für jedes Bundesland zusammen.

Rechtliche Verankerung

In Deutschland ist das Recht auf einen Betreuungsplatz für Kinder in den ersten 3 Lebensjahren seit dem 01.08.2013 im Sozialgesetzbuch festgehalten und zwar in § 24 SGB VIII. Dort heisst es: “Ab dem ersten bis dritten Lebensjahr hat jedes Kind nach § 24 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege.” Mehr Informationen dazu du z.B. hier. Leider stehen in Deutschland noch immer nicht genügend Kita-Plätze für den Gesamtbedarf zur Verfügung, was auch mit dem Mangel an Erziehern zusammenhängt. Manchmal kann es bei der Platzvergabe zu Engpässen kommen, oder es kann kein Platz zur Verfügung gestellt werden, der in unmittelbarer Nähe zu deinem Wohnort liegt. Das soll dich aber nicht entmutigen den richtigen Kita-Platz für dein Kind zu finden. Im Ernstfall kannst du einen Betreuungsplatz auch einklagen. Ob und wie du das machen kannst, erfährst du z.B. hier. Interessant ist außerdem, dass nach SGB VIII Artikel 5 das “Wunsch- und Wahlrecht” der Eltern festgelegt ist und bundesweit gilt.

Kindertagesstätten allgemein

Krippen und Kindertagesstätten gelten als Pfeiler des deutschen Bildungssystems und ebnen durch frühkindliche Förderung deinem Kind den Weg zur Schule. In Deutschland gibt es die unterschiedlichsten Kita-Konzepte, z.B. Waldorf-, Montessori-, Integrations- und Waldkitas. Wenn du mehr darüber erfahren willst, schau mal bei Kindergarten.info vorbei. In den meisten Bundesländern wird zwischen Krippe (für die 1 bis 3-Jährigen) und Kita oder Kindergarten (für die 3 bis 6-Jährigen) unterschieden. In Deutschland ist die Finanzierung und Leitung der Kita in der Regel durch einen Träger organisiert. Das kann ein kirchlicher Träger (z.B. Caritas, die evangelische oder katholische Kirchengemeinde) oder auch Wohlfahrtsverbände, wie die AWO, sein. Außerdem gibt es städtische und von Gemeinden betriebene Kitas, Elterninitiativ-Kitas oder von gewerblich-privaten Trägern getragene Kitas. Noch mehr Informationen dazu findest du auch hier. Die Vergabe von Plätzen und die Organisation der Kinderbetreuung obliegt in der Regel den Kommunen (Landkreisen, Kreisfreie Städte) oder Trägern.

Finanzierung

Wieviel Geld du für den Kita-Platz deines Kindes bezahlen musst, ist in jedem deutschen Bundesland und teilweise auch in jeder Kommune, anders geregelt. Einige Bundesländer haben gar keine Beitragskosten und du musst nur die Kosten für Verpflegung beisteuern. In anderen Bundesländern wiederum fallen nur Kosten in den ersten Kita-Jahren an und das Jahr vor der Schule ist kostenfrei. In einigen Städten oder Gemeinden kannst du deinen Beitrag online über einen Kita-Gebühren-Rechner ermitteln. Relevant für die Höhe des Betrags sind oft das Einkommen, die Betreuungsdauer und die Anzahl der Kinder, manchmal gibt es auch einen Geschwisterbonus.

Anmeldung für die Kita in den unterschiedlichen Bundesländern

Bildung ist in Deutschland Ländersache. So unterscheidet sich auch das System der Krippen und Kitas, auch die Antrags-Formalitäten und die Beitragsregelung sind in jedem Bundesland und oft auch in jeder Stadt und Kommune verschieden. Im folgenden haben wir eine Übersicht über die Anmeldung für einen Platz und den Elternbeitrag für jedes deutsche Bundesland erstellt.

Baden-Württemberg

Für Kinder unter 3 Jahren gibt es in Baden-Württemberg Kinderkrippen, die sich um die besonderen Bedürfnisse der Kleinsten kümmern. Ab dem dritten Lebensjahr darf dein Kind den Kindergarten besuchen. Wie und wo solltest du in Baden-Württemberg einen Platz für dein Kind beantragen? Zunächst unterscheidet sich das Antragsprozedere von Kommune zu Kommune. Auf der Webseite vom Serviceportal BW wird empfohlen, dass du bei Bedarf zunächst die Leitung deiner Wunschkita kontaktierst. Eine Übersicht der Kitas in Baden-Württemberg findest du z.B. hier. Über diese Service-Seite des Landes Baden-Württemberg findest du übrigens auch die Online-Anträge und Formulare. Wenn du deine Postleitzahl in die Suchmaske eingibst, wird dir automatisch die zuständige Stelle für die Beantragung angezeigt. 

Voraussetzung für den Krippen- oder Kita-Besuch in Baden-Württemberg ist die physische und psychische Gesundheit deines Kindes. Dafür ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Dein/e zuständige/r Ärztin/Arzt stellt dir eine Bescheinigung aus. Bevor dein Kind offiziell in die Kita gehen darf, schließt du den Betreuungsvertrag ab, welcher die vereinbarte Betreuungszeit, Kosten und Kündigungsfristen enthält. Erkundige dich im Voraus auch über die Anmeldefristen in deinem Wohngebiet. Die meisten Kitas nehmen neue Kinder zum Schulanfang auf, allerdings kann das je nach Situation variieren. Die folgenden Unterlagen benötigst du unbedingt für die Anmeldung: ärztliche Bescheinigung bzw. auch die kostenlose ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U 7, U 7a und U 8) im Untersuchungsheft, Impfnachweise, Berufstätigkeitsnachweis beider Eltern oder  Ausbildungsnachweise.

Der Beitrag für die Betreuung ist in Baden-Württemberg nicht genau festgelegt. Die Kosten variieren in den verschiedenen Kommunen stark. Am besten informierst du dich direkt bei der Kita-Leitung über die Beitragsregelungen. Die können je nach Betreuungszeit, Anzahl der Kinder, Familieneinkommen sowie auch dem Alter deines Kindes sehr verschieden sein. Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit eines Kitazuschusses. 

Noch mehr Informationen findest du unter:  

Bayern

Die Bereitstellung und -vergabe von Plätzen befindet sich in Bayern im Verantwortungsbereich der Kommunen. Die Anmeldung des Kindes für die Kita unterscheidet sich in den verschiedenen Landkreisen und Städten. In München beispielsweise erfolgt die Anmeldung über das offizielle Stadtportal. Du solltest hier für die Anmeldung ein Online-Profil anlegen und kannst dann auf eine Liste aller Kitas zugreifen. Nachweise über eine Masern-Impfung und ein Dringlichkeitnachweis, z.B. auf Grund des ausgeübten Berufes, sind erforderlich. In Nürnberg erfolgt die Anmeldung über die Webseite des Kitaportals ebenfalls online. Wenn du wissen möchtest, wie du den Kita-Platz für euer Kind in eurem Landkreis oder in eurer Stadt beantragen kannst, kommst du über deine Suchmaschine ganz leicht zum passenden Ergebnis: Versuche es mit Suchworten, wie “Kitaplatz Suche in …”.

In Bayern sind Krippen- und Kitaplätze weiterhin kostenpflichtig, allerdings hängt der Beitrag wiederum von den Kommunen ab und es gibt keine einheitliche Tabelle hierfür. Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach dem Einkommen der Familie. Seit September 2018 existiert in Bayern das Familiengeld für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren in Höhe von 250 € im Monat und wird unabhängig vom Einkommen an jede Familie ausgezahlt. Seit 2019 existiert auch ein Kita-Zuschuss für Kinder von 3 bis 6 Jahren in Höhe von 100€ monatlich. Außerdem gibt es seit Januar 2020 auch einen Zuschuss für Krippenkinder.

Wenn du mehr über die Kita-Kosten in Bayern erfahren möchtest schau mal hier oder auch hier. Informationen zum Krippengeld findest du hier.

Berlin

Für die Betreuung deines Kindes in einer Kita benötigst du in Berlin einen Kita-Gutschein. Den Gutschein kannst du beim jeweiligen Jugendamt beantragen. Der Gutschein gilt berlinweit. Alle Informationen über den Antrag des Betreuungsgutscheins findest du auf der Service Seite der Stadt Berlin. Einen Online-Antrag kannst du hier stellen. Denke daran den Antrag dafür frühestens neun und spätestens zwei Monate vor Betreuungsbeginn zu stellen. Wenn das Amt dir den Gutschein mit dem festgestellten Betreuungsbedarf ausgestellt hat, kann die Suche nach einem Kita-Platz losgehen. Eine Übersicht über Kitas in Berlin findest du im Kita-Navigator.

Seit 2018 ist der Kitaplatz für alle Berliner Kinder kostenlos, es können dennoch Kosten für Mittagessen, Ausflüge oder Aktivitäten anfallen, diese dürfen monatlich 90 Euro nicht übersteigen. 

Noch mehr Informationen findest du hier.

Brandenburg

In Brandenburg ist die Kita-Platzvergabe Angelegenheit der Kommunen. Dein Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Auf der Seite des Ministeriums für Bildung Jugend und Sport wird empfohlen, dass du vor der Anmeldung zunächst in der Kita, dem Jugendamt oder der Gemeindeverwaltung nachfragst, welche Behörde dafür zuständig ist. Dort kannst du den Antrag mit den angeforderten Formularen und Nachweisen stellen. Dein Anspruch wird dann überprüft. Die zuständige Behörde in deinem Landkreis wird dir anschließend Informationen über die Betreuungsmöglichkeiten und freien Plätze zukommen lassen.

In der Landeshauptstadt Potsdam ist dafür z.B. der Geschäftsbereich “Bildung, Kultur, Jugend und Sport” der Stadtverwaltung zuständig. Hier kannst du dich online über alle Schritte und Formalitäten informieren.

In Brandenburg ist seit 2018 das letzte Kita-Jahr beitragsfrei, die Kosten für Mittagessen sind nicht mit inbegriffen. Für die Kita-Jahre davor fallen auch in Brandenburg Kosten an, die teilweise durch Elternbeiträge finanziert werden. Der Beitrag wird vom Träger nach Einkommen gestaffelt festgelegt und kann je nach Art des Trägers oder deines Wohnorts unterschiedlich sein. Allerdings trägt das Jugendamt die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Beiträge einheitlich ausfallen.

Bremen

In Bremen sind die Schritte zur Kita-Suche auf der Seite der Bildungssenatorin sehr übersichtlich zusammengefasst. Hier eine kurze Zusammenfassung:

  1. Suche nach Kitas und Betreuungseinrichtungen unter folgendem Link. Gehe hierbei nach den für deine Familie passenden Suchkriterien vor (Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte usw.) vor.
  2. Wähle bis zu drei Einrichtungen, die dir zusagen. Beachte dabei auch, ob es bereits Geschwisterkinder gibt oder wie nah die Kita an deinem Wohnort liegt.
  3. Jetzt kannst du das Anmeldungsformular online ausfüllen, deine Daten werden automatischen an die Kita versendet, der Status ist jederzeit online überprüfbar und die Anmeldung unverbindlich. Im Endeffekt entscheidet die Einrichtung über die Vergabe des Platzes. Wenn die Einrichtung zusagt, kontaktiere sie innerhalb der Zusagefrist, denn sonst kann der Platz verfallen. Wenn der Platz zugesagt wurde: Herzlichen Glückwunsch! Du kannst dein Kind jetzt mit der Kind-ID im Online-Portal anmelden

Noch mehr Informationen dindest du auf der Seite der Bildungssenatorin.

Hamburg

Die Beantragung eines Kita-Platzes funktioniert in Hamburg über einem Kita-Gutschein. Diesen kannst du über das Portal der Stadt Hamburg online beantragen. Nachdem du den Antrag gestellt und den Gutschein erhalten hast, solltest du zunächst eine Kita finden, die zu euren familiären Bedürfnissen passt und die am Kita-Gutschein-System teilnimmt. Solch ein Kita-Gutschein sollte innerhalb von zwei Monaten eingelöst werden. Am besten ist es also, wenn dieser drei bis sechs Monate vor eurem gewünschten Betreuungsbeginn beantragst.

Einen Wegweiser zur passenden Kita in Hamburg findest du hier.

Die Kita-Kosten werden von der Kita mit der Stadt Hamburg abgerechnet und Eltern zahlen nur einen Anteil. In Hamburg ergibt sich der zu zahlende Elternbeitrag nach dem Einkommen der Familie. Die Kosten kannst du praktischerweise mit dem Online-Kostenrechner schon von zu Hause aus ermitteln.

Zusatzunterlagen kannst du ebenfalls auf dem Portal der Stadt Hamburg finden. Wichtig für die Antragstellung in Hamburg ist, dass du in der Regel nach einem Jahr einen erneuten Betreuungsantrag stellen musst, am besten drei Monate vor Ablauf der Bewilligungsfrist. Das kannst du bequem online machen.

Hessen

Generell findest du alle Informationen über Kitas in Hessen hier. In diesem Bundesland gilt: Die Jugendämter deines Landkreises oder deiner Stadt übernehmen die Verantwortlichkeit für das Thema rund um die Kinderbetreuung. Tagesmütter kannst du jedoch auch direkt kontaktieren. 

In Wiesbaden kannst du dich beispielsweise auf dem Stadtportal direkt online für einen Kita-Platz vormerken lassen. Über die Suchfunktion kannst du auf eine Liste der Kitas in Wiesbaden zugreifen. 

Seit 2018 gibt es eine kostenlose Betreuung für 6 Stunden täglich für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Die Regelungen der Elternbeiträge in Hessen fallen sehr unterschiedlich in den verschiedenen Kommunen aus. In einigen Städten können auch mehr als 6 Stunden pro Tag kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Kosten in den verschiedenen Kommunen richten sich meist nach der Betreuungszeit, Betreuungsform, Alter des Kindes, Höhe deines Einkommens und Anzahl der Kinder, da es eine Geschwisterermäßigung gibt. Hinzu können Beiträge für die Verpflegung deines Kindes und eventuell auch für Ausflüge anfallen. 

Mecklenburg-Vorpommern

Seit 2020 sind Kitas in Mecklenburg-Vorpommern komplett kostenfrei für alle Familien. Die Beiträge werden von den jeweiligen Jugendämtern gezahlt. Kosten für Verpflegung und vor allem Mittagessen bleiben weiterhin den Eltern überlassen, können allerdings auch nach Beantragung vom Jugendamt übernommen werden, wenn der Bedarf besteht. Die Suche eines Platzes erfolgt in der jeweiligen Stadt oder im Landkreis, in dem du wohnst. Denn in Mecklenburg-Vorpommern gilt: die Platzvergabe ist Kommunen- und Trägerangelegenheit.

In Schwerin beispielsweise solltest du zunächst bei der von euch ausgewählten Kita nach freien Betreuungsplätzen fragen. Wenn es noch Kapazitäten gibt, sollte dir verbindlich bestätigt werden, dass du den Platz für dein Kind in Anspruch nehmen darfst. Die Platzvergabe erfolgt dann durch die Einrichtung oder den Träger. 

Wenn du die Zusage für den Platz hast, stellst du direkt den verbindlichen Antrag. Alle Antragsformulare für die Stadt Schwerin findest du hier.

Niedersachsen

In Niedersachsen hat jedes Kind zwischen ein und drei Jahren einen Anspruch auf einen Kita-Platz, wobei der Förderumfang je nach persönlichem Bedarf variiert. Die Vergabe der Plätze und Feststellung des Anspruchs ist Angelegenheit der Kommune, die wiederum die Träger der Kitas verwalten. 

In Niedersachsen fallen seit 2018 für Kinder von drei Jahren bis zum Schulalter keine Kita-Gebühren mehr an, wenn dein Kind an 5 Tagen pro Woche höchstens 8 Stunden betreut werden soll. Nicht mit einbezogen sind hier Verpflegung oder über diese Zeit hinausgehender Betreuungsbedarf. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Wie die Antragstellung im Endeffekt abläuft unterscheidet sich nach deinem Wohnsitz. In Hannover beispielsweise wurde ein Portal für die Kita-Anmeldung von Kindern ins Leben gerufen. Auch in Braunschweig wurde ein Kita-Finder eingerichtet, über den du online nach Kitas suchen und dein Kind dort voranmelden kannst.

Nordrhein-Westfalen

In NRW bietet das Kita-Portal Eltern und Trägern alle wichtigen Informationen bezüglich der Kinderbetreuung. Im Kita-Finder kannst du direkt Kitas in deinem Umkreis suchen. Sie werden dir dann auf einer Karte angezeigt und du erfährst welcher Träger und welches Jugendamt zuständig sind. Die jeweiligen Kontaktdaten sind hinterlegt, sodass du ganz einfach auf diese zugreifen kannst. Wie du den Antrag stellst, wird dort detailliert beschrieben: Im Grunde wählst du eine Kita im Kita-Finder aus und kontaktiere sie bezüglich eines Termins in der Einrichtung, um die Anmeldung und Aufnahme durchzuführen. 

Außerdem gibt es im Kita-Portal noch weitere hilfreiche Tipps, wie z.B. Unterstützung beim Finden des richtigen Konzepts.

Die Höhe der Beiträge werden vom Jugendamt entschieden und ist sozial gestaffelt.  Dabei berücksichtigt werden das Einkommen der Eltern, wie viele kindergeldberechtigte Kinder in der Familie leben und wie viel Betreuungszeit benötigt wird. Wenn du Genaueres über die Berechnung der Beiträge erfahren willst, suche auf den Webseiten deiner Kommune oder Stadt bzw. frage direkt in deiner Einrichtung. Auch interessant für Nordrhein-Westfalen: in den letzten zwei Betreuungs-Jahren entfallen normalerweise die Kita-Beiträge für dein Kind. 

Noch mehr Informationen über Kosten findest du hier.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz kannst du dein Kind von 0-3 Jahren in einer Kinderkrippe anmelden. Der Betreuungsschlüssel ist hier noch etwas höher als im Kindergarten. In der Regel betreuen hier 2 Pädagogen 8 bis 10 Kinder. Für die Krippe bist du verpflichtet einen Beitrag zu zahlen, der sich nach dem Eltern-Einkommen und der Anzahl der Kinder ergibt. Falls du mehr als 4 Kinder hast oder über ein sehr geringes Einkommen verfügst, gibt es die Möglichkeit einer Freistellung. Kinder zwischen 2 und 6 Jahren (bzw. dem Schuleintritt) dürfen den Kindergarten besuchen. Dein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und in der Regel ist der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz kostenfrei. 

In Rheinland-Pfalz kannst du nach einer geeigneten Kita ganz unkompliziert über diese Seite eine passende Kita in deiner Nähe suchen. Dir werden alle Kitas im Bundesland hier angezeigt und du erhältst Kontaktinformationen der Einrichtung, des Trägers und der Verwaltung. 

Noch mehr Informationen über die Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz findest du hier.

Saarland

Wie in vielen anderen Bundesländern auch gibt es im Saarland kein einheitliches Anmeldeverfahren für einen Kita-Platz. Wenn du z.B. einen Kita-Platz in Saarbrücken suchst, kannst du folgendermaßen Vorgehen: Suche über die Seite des Regionalverbandes Saarbrücken nach einem Kitaplatz in deiner Nähe, der den Bedürfnissen deines Kindes und dir entspricht. 

Wenn du die Liste durchgehst, kannst du eine oder mehrere Kitas auswählen, für die du dich im nächsten Schritt online vormerken lassen möchtest. Im Punkt “Meine Kita Auswahl” merkst du dich dann tatsächlich vor. Die Plätze werden über den Träger vergeben und wenn du einen Platz sicher hast, wirst du über das von dir angelegte Elternkonto benachrichtigt. Du kannst über dieses Konto den Platz ganz einfach per Mausklick akzeptieren und anschließend mit der Kita den Betreuungsvertrag abschließen.

Sachsen

In Sachsen hat dein Kind ab dem ersten Lebensjahr einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Sicherstellung des Angebots obliegt in diesem Bundesland den Kommunen. Auf dieser Webseite findest du alle wichtigen Informationen für die Beantragung eines Krippen- oder Kindergartenplatzes. Für einen Krippenplatz kannst du dein Kind hier online anmelden.

In der Online-Suche kannst du deinen Wohnort eingeben. Wenn du beispielsweise eine Kita in Dresden suchst, wird dir nach dem Eingeben die zuständige Stelle für die Bearbeitung deines Antrags angezeigt. Hier werden auch alle wichtigen Informationen zusammengefasst, die du sonst noch wissen musst. Z.B. Das Mindestalter für die Anmeldung in der Krippe liegt bei sechs Monaten und du musst nachweisen, dass dein Kind physisch wie auch psychisch gesund ist. 

Zunächst suchst du dir eine oder mehrere passende Krippen in deiner Umgebung. Übersichten findest du z.B. über den Online-Auftritt deiner Stadt oder Gemeinde. Wenn du eine passende Krippe gefunden hast, solltest du dort anfragen ob noch neue Kinder aufgenommen werden. Wenn du dich anmelden kannst, halte auf jeden Fall folgende Unterlagen bereit: ärztliches Attest und Impfnachweise, eventuell Nachweis über Berufstätigkeit bzw. Ausbildung der Eltern. Spätestens sechs Monate vor Beginn der Betreuung, solltest du dein Kind anmelden.

Für die Krippe in Sachsen fallen höchstens 23% der Personal- und Sachkosten an. Der exakte Betrag wird von der Gemeinde oder dem Stadtrat bestimmt.

Für die Anmeldung eines Kindergartenplatzes (Kinder von 3 bis 6 Jahren) gehst du ähnlich vor. Du findest die Online-Anmeldung hier. Auch für die Kindergartenanmeldung gilt: dein Kind sollte physisch und psychisch gesund sein. Du benötigst vor Betreuungsbeginn auf jeden Fall ein Attest deiner Kinderärztin bzw. Kinderarzt, ein Gesundheitszeugnis und einen Impfnachweis.

Wenn du einen passenden Kindergarten in der Liste deines Kreises oder deiner Stadt gefunden hast, erkundige dich nach freien Plätzen. Du kannst dich auch in größeren Städten vormerken lassen. Geschwisterkinder haben immer Vorrang. 

Beim Träger kannst du dann den Vertrag abschließen, indem du u.a. die tägliche Betreuungsdauer festlegst. Für die Betreuung im Kindergarten fallen höchstens 30 % der Personal- und Sachkosten an. 

Details zu den Betreuungskosten findest du hier.

Sachsen-Anhalt

Wie in den meisten Bundesländern unterscheidet sich auch in Sachsen-Anhalt die Vorgehensweise der Kitaplatz-Anmeldung in den Landkreisen und Kreisstädten. Du kannst genauere Informationen bei den für deinen Kreis bzw. deine Stadt zuständigem Jugendamt einholen. Plätze werden nur an Kinder mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt vergeben und eine Anmeldung kann jederzeit stattfinden. Dein Kind hat einen Anspruch auf Betreuung von wöchentlich maximal 40 Stunden à 8 Stunden pro Tag. Für Familien, die auf mehr Stunden angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, den Förderbedarf auf 50 Stunden in der Woche (10 Stunden pro Tag) zu erhöhen. 

In Sachsen-Anhalt fallen Kita-Kosten an, die sich sich nach dem Einkommen der Eltern richten. Eine Besonderheit in diesem Bundesland: seit Januar 2020 entfällt durch das “Gute-Kita-Gesetz” der Beitrag in Krippen und Kitas für Geschwisterkinder. Also, wenn du dein zweites Kind erwartest, musst du die Beiträge nur für dein erstes Kind entrichten.

Familien mit weniger Einkommen können eine teilweise oder komplette Erstattung der Beiträge beantragen. Mehr Informationen findet ihr hier.

Schleswig-Holstein

Für die Kita-Suche in Schleswig-Holstein solltest du auf jeden Fall in das Kita-Portal reinschauen. Hier kannst du ganz einfach Kitas in deine Nähe finden. Wenn du die Liste durchgegangen bist, ist es dir möglich drei Kitas als Favoriten zu markieren und dich im nächsten Schritt unverbindlich vorzumerken. Deine Daten werden aufgenommen und du kommst auf eine Warteliste. Im Endeffekt wird die Kita entscheiden, ob der Platz an dein Kind vergeben wird. Bei einer Zusage erhältst du eine Nachricht in deinem Benutzerkonto. Nun kannst du die Kita kontaktieren und dort einen Betreuungsvertrag abschließen. 

2020 wurde in Schleswig-Holstein eine Kita-Reform zur finanziellen Entlastung der Eltern und Kommunen verabschiedet. Seit August 2020 wurde eine einheitliche Deckelung der Beiträge veranlasst. Die Beiträge für Kinder unter 3 Jahren sind auf 7,21 Euro pro Wochenstunde und für Kinder über 3 Jahren auf 5,66 Euro pro Wochenstunde festgelegt. D.h. ist dein Kind unter drei Jahre alt, müsstest du maximal 180 Euro pro Woche bei einer Betreuungszeit von täglich 5 Stunden bezahlen und bei einer 8-stündigen täglichen Betreuung 288 Euro pro Woche. 

Hast du mehrere Kinder? Dann achte auf den Geschwisterbonus:

  • Das zweitälteste Kind erhält 50 % Ermäßigung und
  • jedes weitere Kind erhält 100 % Ermäßigung.

Auch einkommensschwache Haushalte können niedriger in der Beitragshöhe eingestuft werden.

Noch mehr Informationen zu den Beiträgen in Schleswig-Holstein findest du hier.

Thüringen

Auf der Bürger-Webseite der Thüringer Landesregierung kannst du ganz oben in der Suchmaske direkt nach deinem Wohnort suchen. Darunter werden dir nach Klicken des Such-Buttons alle erforderlichen Informationen über eine Krippen- oder eine Kita-Platz-Beantragung die zuständigen Stellen und die dazu notwendigen Formulare angezeigt. 

Wenn du z.B. in Erfurt nach einem Kita-Platz suchst, würdest du wie folgt vorgehen: Du suchst nach Erfurt und klickst entweder im unteren Menü auf „Kinderbetreuung“ und dann “Kindertagesbetreuung”. Du erreichst automatisch eine Seite mit allen relevanten Informationen und Links.

Du kannst z.B. sofort die zuständige Stelle für den Kita-Antrag und alle Kontaktinformationen sehen. Dort werden dir auch direkt die Antragsformulare angezeigt, die du brauchst.  So kannst du dich für deinen jeweiligen Wohnort genau informieren, denn in Thüringen unterscheiden sich die Antrags-Formalitäten in den Kommunen voneinander.

Seit Januar 2018 ist in Thüringen das letzte Kita-Jahr vor dem Eintritt in die Grundschule kostenfrei. Für den Zeitraum davor musst du einen Teil der Kosten mittragen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, dem Betreuungsumfang und der Anzahl der Geschwister. Verpflegungskosten fallen extra an und richten sich nicht nach dem Einkommen.

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Beitragsfoto: krankenimages.com – stock.adobe.com

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