Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Nach dem ersten Jahr mit deinem Baby, das sich rasant vom Neugeborenen zum neugierigen Kleinkind entwickelt, endet oft die Elternzeit. Besonders Mütter in Deutschland stehen dann vor der Entscheidung: Zurück in den Beruf oder das Studium wieder aufnehmen? Diese Entscheidung hängt von persönlichen Wünschen und finanziellen Notwendigkeiten ab. Viele Eltern ziehen in Betracht, ihr Kind in einer Krippe, Kita oder bei einer Tagesmutter betreuen zu lassen.
Allerdings ist die Suche nach einem Betreuungsplatz oft mit viel Recherche und Bürokratie verbunden. Dieser Artikel bietet dir einen Überblick und die wichtigsten Informationen zur Beantragung eines Krippen- oder Kita-Platzes in jedem Bundesland.

Recht auf Betreuungsplatz

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder in Deutschland in den ersten drei Lebensjahren einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, festgehalten in § 24 SGB VIII. Mehr Informationen dazu du z.B. hier. Trotz dieses Rechts gibt es immer noch Engpässe bei der Vergabe von Kita-Plätzen aufgrund fehlender Kapazitäten. Sollte vor Ort kein passender Platz verfügbar sein, können Eltern den Anspruch auch gerichtlich durchsetzen. Ob und wie du das machen kannst, erfährst du z.B. hier. Zudem gewährt § 5 SGB VIII Eltern ein bundesweites “Wunsch- und Wahlrecht” bezüglich der Betreuungsform.

Kindertagesstätten in Deutschland

Krippen und Kitas sind ein wichtiger Teil des Bildungssystems und fördern frühkindliche Entwicklung. Es gibt verschiedene Konzepte wie Waldorf, Montessori, Integrations- und Waldkitas. Die Unterscheidung erfolgt oft zwischen Krippen (1-3 Jahre) und Kitas/Kindergärten (3-6 Jahre). Wenn du mehr darüber erfahren willst, schau mal bei Kindergarten.info vorbei.

Trägerschaft und Finanzierung
Kitas werden meist durch Träger organisiert, dazu zählen kirchliche Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände wie die AWO, sowie städtische oder privatgewerbliche Träger. Noch mehr Informationen dazu findest du auch hier.

Platzvergabe und Organisation
Die Platzvergabe erfolgt in der Regel durch Kommunen oder die jeweiligen Träger.

Finanzierung

Die Kosten für einen Kita-Platz variieren in Deutschland je nach Bundesland und Kommune. Einige Bundesländer erheben keine Beitragskosten, lediglich Verpflegungskosten sind zu zahlen. Anderswo fallen Gebühren nur in den ersten Jahren an, das letzte Jahr vor der Schule ist kostenfrei. In manchen Städten kann der Beitrag online mit einem Kita-Gebühren-Rechner ermittelt werden. Die Beitragshöhe hängt häufig vom Einkommen, der Betreuungsdauer und der Anzahl der Kinder ab; manchmal wird ein Geschwisterbonus gewährt.

Anmeldung für die Kita in den unterschiedlichen Bundesländern

Bildung ist in Deutschland Ländersache. So unterscheidet sich auch das System der Krippen und Kitas, auch die Antrags-Formalitäten und die Beitragsregelung sind in jedem Bundesland und oft auch in jeder Stadt und Kommune verschieden. Im folgenden haben wir eine Übersicht über die Anmeldung für einen Platz und den Elternbeitrag für jedes deutsche Bundesland erstellt.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es für Kinder unter 3 Jahren Kinderkrippen, ab dem dritten Lebensjahr können sie den Kindergarten besuchen. Das Antragsverfahren variiert je nach Kommune. Es wird empfohlen, zunächst die Leitung der Wunschkita zu kontaktieren. Eine Übersicht der Kitas und Online-Anträge findest du auf dem Serviceportal BW. Gib deine Postleitzahl ein, um die zuständige Stelle zu ermitteln.

Voraussetzung für den Kita-Besuch ist die physische und psychische Gesundheit des Kindes, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung. Vor dem Besuch muss ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden, der Betreuungszeiten, Kosten und Kündigungsfristen regelt. Informiere dich über Anmeldefristen, da die Aufnahme oft zum Schulanfang erfolgt. Zur Anmeldung benötigst du eine ärztliche Bescheinigung, Impfnachweise und Nachweise der Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern.

Die Betreuungskosten sind je nach Kommune verschieden und basieren auf Betreuungszeit, Anzahl der Kinder, Familieneinkommen und Alter des Kindes. Informiere dich bei der Kita über die Kosten. Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss beantragen. Noch mehr Informationen findest du hier.

 

Bayern

In Bayern liegt die Verantwortung für die Bereitstellung und Vergabe von Kita-Plätzen bei den Kommunen, was zu unterschiedlichen Anmeldeverfahren in den Landkreisen und Städten führt. In München erfolgt die Anmeldung über das offizielle Stadtportal, wo Eltern ein Online-Profil anlegen müssen, um Zugang zur Liste aller Kitas zu erhalten. Für die Anmeldung sind Nachweise über eine Masern-Impfung und bei Bedarf ein Dringlichkeitsnachweis erforderlich. In Nürnberg findet die Anmeldung ebenfalls online über die Webseite des Kitaportals statt. Für Informationen zur Kita-Anmeldung in anderen Gebieten Bayerns empfiehlt es sich, über Suchmaschinen mit Begriffen wie „Kitaplatz Suche in …“ zu recherchieren.

Die Gebühren für Krippen- und Kitaplätze sind in Bayern weiterhin kostenpflichtig und variieren je nach Kommune, abhängig vom Familieneinkommen. Seit September 2018 wird in Bayern ein Familiengeld für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren in Höhe von 250 Euro im Monat gezahlt, das unabhängig vom Einkommen ist. Zusätzlich gibt es seit 2019 einen Kita-Zuschuss von 100 Euro monatlich für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Seit Januar 2020 ist auch ein Zuschuss für Krippenkinder verfügbar.

Wenn du mehr über die Kita-Kosten in Bayern erfahren möchtest schau mal hier oder auch hier. Informationen zum Krippengeld findest du hier.

 

Berlin

Für die Betreuung in einer Kita in Berlin benötigst du einen Kita-Gutschein, der beim Jugendamt beantragt werden kann und berlinweit gültig ist. Der Antrag sollte frühestens neun und spätestens zwei Monate vor Betreuungsbeginn gestellt werden. Einen Online-Antrag kannst du hier stellen. Nach Erhalt des Gutscheins, der den Betreuungsbedarf festlegt, kannst du einen Kita-Platz suchen. Eine Übersicht über Kitas in Berlin findest du im Kita-Navigator. Seit 2018 sind Kita-Plätze in Berlin für alle Kinder kostenlos, allerdings können bis zu 90 Euro pro Monat für Mittagessen, Ausflüge oder Aktivitäten anfallen.

Noch mehr Informationen findest du hier.

 

Brandenburg

In Brandenburg liegt die Kita-Platzvergabe bei den Kommunen, und Kinder haben ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf Betreuung. Auf der Seite des Ministeriums für Bildung Jugend und Sport wird empfohlen, dass du vor der Anmeldung zunächst in der Kita, dem Jugendamt oder der Gemeindeverwaltung nachfragst, welche Behörde dafür zuständig ist. Dort stellst du den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen. Nach der Prüfung erhältst du Infos zu Betreuungsmöglichkeiten und freien Plätzen.

In Potsdam ist der Geschäftsbereich “Bildung, Kultur, Jugend und Sport” der Stadtverwaltung zuständig. Hier kannst du dich online über alle Schritte und Formalitäten informieren.

Seit 2018 ist das letzte Kita-Jahr in Brandenburg beitragsfrei, jedoch ohne Mittagessen. Für die vorangehenden Kita-Jahre entstehen Elternbeiträge, die einkommensabhängig vom Träger festgelegt werden. Das Jugendamt sorgt dafür, dass die Beiträge möglichst einheitlich sind.

 

Bremen

In Bremen sind die Schritte zur Kita-Suche auf der Seite der Bildungssenatorin sehr übersichtlich zusammengefasst. Hier eine kurze Zusammenfassung:

  1. Suche nach Kitas und Betreuungseinrichtungen unter folgendem Link. Gehe hierbei nach den für deine Familie passenden Suchkriterien vor (Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte usw.) vor.
  2. Wähle bis zu drei Einrichtungen, die dir zusagen. Beachte dabei auch, ob es bereits Geschwisterkinder gibt oder wie nah die Kita an deinem Wohnort liegt.
  3. Jetzt kannst du das Anmeldungsformular online ausfüllen, deine Daten werden automatischen an die Kita versendet, der Status ist jederzeit online überprüfbar und die Anmeldung unverbindlich. Im Endeffekt entscheidet die Einrichtung über die Vergabe des Platzes. Wenn die Einrichtung zusagt, kontaktiere sie innerhalb der Zusagefrist, denn sonst kann der Platz verfallen. Wenn der Platz zugesagt wurde: Herzlichen Glückwunsch! Du kannst dein Kind jetzt mit der Kind-ID im Online-Portal anmelden

Noch mehr Informationen dindest du auf der Seite der Bildungssenatorin.

 

Hamburg

Die Beantragung eines Kita-Platzes funktioniert in Hamburg über einem Kita-Gutschein. Diesen kannst du über das Portal der Stadt Hamburg online beantragen. Nachdem du den Antrag gestellt und den Gutschein erhalten hast, solltest du zunächst eine Kita finden, die zu euren familiären Bedürfnissen passt und die am Kita-Gutschein-System teilnimmt. Solch ein Kita-Gutschein sollte innerhalb von zwei Monaten eingelöst werden. Am besten ist es also, wenn dieser drei bis sechs Monate vor eurem gewünschten Betreuungsbeginn beantragst.

Einen Wegweiser zur passenden Kita in Hamburg findest du hier.

Die Kita-Kosten werden von der Kita mit der Stadt Hamburg abgerechnet und Eltern zahlen nur einen Anteil. In Hamburg ergibt sich der zu zahlende Elternbeitrag nach dem Einkommen der Familie. Die Kosten kannst du praktischerweise mit dem Online-Kostenrechner schon von zu Hause aus ermitteln.

Zusatzunterlagen kannst du ebenfalls auf dem Portal der Stadt Hamburg finden. Wichtig für die Antragstellung in Hamburg ist, dass du in der Regel nach einem Jahr einen erneuten Betreuungsantrag stellen musst, am besten drei Monate vor Ablauf der Bewilligungsfrist. Das kannst du bequem online machen.

 

Hessen

Generell findest du alle Informationen über Kitas in Hessen hier. In diesem Bundesland gilt: Die Jugendämter deines Landkreises oder deiner Stadt übernehmen die Verantwortlichkeit für das Thema rund um die Kinderbetreuung. Tagesmütter kannst du jedoch auch direkt kontaktieren.

In Wiesbaden kannst du dich beispielsweise auf dem Stadtportal direkt online für einen Kita-Platz vormerken lassen. Über die Suchfunktion kannst du auf eine Liste der Kitas in Wiesbaden zugreifen.

Seit 2018 gibt es eine kostenlose Betreuung für 6 Stunden täglich für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Die Regelungen der Elternbeiträge in Hessen fallen sehr unterschiedlich in den verschiedenen Kommunen aus. In einigen Städten können auch mehr als 6 Stunden pro Tag kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Kosten in den verschiedenen Kommunen richten sich meist nach der Betreuungszeit, Betreuungsform, Alter des Kindes, Höhe deines Einkommens und Anzahl der Kinder, da es eine Geschwisterermäßigung gibt. Hinzu können Beiträge für die Verpflegung deines Kindes und eventuell auch für Ausflüge anfallen.

 

Mecklenburg-Vorpommern

Seit 2020 sind Kitas in Mecklenburg-Vorpommern komplett kostenfrei für alle Familien. Die Beiträge werden von den jeweiligen Jugendämtern gezahlt. Kosten für Verpflegung und vor allem Mittagessen bleiben weiterhin den Eltern überlassen, können allerdings auch nach Beantragung vom Jugendamt übernommen werden, wenn der Bedarf besteht. Die Suche eines Platzes erfolgt in der jeweiligen Stadt oder im Landkreis, in dem du wohnst. Denn in Mecklenburg-Vorpommern gilt: die Platzvergabe ist Kommunen- und Trägerangelegenheit.

In Schwerin beispielsweise solltest du zunächst bei der von euch ausgewählten Kita nach freien Betreuungsplätzen fragen. Wenn es noch Kapazitäten gibt, sollte dir verbindlich bestätigt werden, dass du den Platz für dein Kind in Anspruch nehmen darfst. Die Platzvergabe erfolgt dann durch die Einrichtung oder den Träger.

Wenn du die Zusage für den Platz hast, stellst du direkt den verbindlichen Antrag. Alle Antragsformulare für die Stadt Schwerin findest du hier.

 

Niedersachsen

In Niedersachsen hat jedes Kind zwischen ein und drei Jahren einen Anspruch auf einen Kita-Platz, wobei der Förderumfang je nach persönlichem Bedarf variiert. Die Vergabe der Plätze und Feststellung des Anspruchs ist Angelegenheit der Kommune, die wiederum die Träger der Kitas verwalten.

In Niedersachsen fallen seit 2018 für Kinder von drei Jahren bis zum Schulalter keine Kita-Gebühren mehr an, wenn dein Kind an 5 Tagen pro Woche höchstens 8 Stunden betreut werden soll. Nicht mit einbezogen sind hier Verpflegung oder über diese Zeit hinausgehender Betreuungsbedarf. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Wie die Antragstellung im Endeffekt abläuft unterscheidet sich nach deinem Wohnsitz. In Hannover beispielsweise wurde ein Portal für die Kita-Anmeldung von Kindern ins Leben gerufen. Auch in Braunschweig wurde ein Kita-Finder eingerichtet, über den du online nach Kitas suchen und dein Kind dort voranmelden kannst.

 

Nordrhein-Westfalen

In NRW bietet das Kita-Portal Eltern und Trägern alle wichtigen Informationen bezüglich der Kinderbetreuung. Im Kita-Finder kannst du direkt Kitas in deinem Umkreis suchen. Sie werden dir dann auf einer Karte angezeigt und du erfährst welcher Träger und welches Jugendamt zuständig sind. Die jeweiligen Kontaktdaten sind hinterlegt, sodass du ganz einfach auf diese zugreifen kannst. Wie du den Antrag stellst, wird dort detailliert beschrieben: Im Grunde wählst du eine Kita im Kita-Finder aus und kontaktiere sie bezüglich eines Termins in der Einrichtung, um die Anmeldung und Aufnahme durchzuführen.

Außerdem gibt es im Kita-Portal noch weitere hilfreiche Tipps, wie z.B. Unterstützung beim Finden des richtigen Konzepts.

Die Höhe der Beiträge werden vom Jugendamt entschieden und ist sozial gestaffelt.  Dabei berücksichtigt werden das Einkommen der Eltern, wie viele kindergeldberechtigte Kinder in der Familie leben und wie viel Betreuungszeit benötigt wird. Wenn du Genaueres über die Berechnung der Beiträge erfahren willst, suche auf den Webseiten deiner Kommune oder Stadt bzw. frage direkt in deiner Einrichtung. Auch interessant für Nordrhein-Westfalen: in den letzten zwei Betreuungs-Jahren entfallen normalerweise die Kita-Beiträge für dein Kind.

Noch mehr Informationen über Kosten findest du hier.

 

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz kannst du dein Kind von 0-3 Jahren in einer Kinderkrippe anmelden. Der Betreuungsschlüssel ist hier noch etwas höher als im Kindergarten. In der Regel betreuen hier 2 Pädagogen 8 bis 10 Kinder. Für die Krippe bist du verpflichtet einen Beitrag zu zahlen, der sich nach dem Eltern-Einkommen und der Anzahl der Kinder ergibt. Falls du mehr als 4 Kinder hast oder über ein sehr geringes Einkommen verfügst, gibt es die Möglichkeit einer Freistellung. Kinder zwischen 2 und 6 Jahren (bzw. dem Schuleintritt) dürfen den Kindergarten besuchen. Dein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und in der Regel ist der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz kostenfrei.

In Rheinland-Pfalz kannst du nach einer geeigneten Kita ganz unkompliziert über diese Seite eine passende Kita in deiner Nähe suchen. Dir werden alle Kitas im Bundesland hier angezeigt und du erhältst Kontaktinformationen der Einrichtung, des Trägers und der Verwaltung.

Noch mehr Informationen über die Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz findest du hier.

 

Saarland

Wie in vielen anderen Bundesländern auch gibt es im Saarland kein einheitliches Anmeldeverfahren für einen Kita-Platz. Wenn du z.B. einen Kita-Platz in Saarbrücken suchst, kannst du folgendermaßen Vorgehen: Suche über die Seite des Regionalverbandes Saarbrücken nach einem Kitaplatz in deiner Nähe, der den Bedürfnissen deines Kindes und dir entspricht.

Wenn du die Liste durchgehst, kannst du eine oder mehrere Kitas auswählen, für die du dich im nächsten Schritt online vormerken lassen möchtest. Im Punkt “Meine Kita Auswahl” merkst du dich dann tatsächlich vor. Die Plätze werden über den Träger vergeben und wenn du einen Platz sicher hast, wirst du über das von dir angelegte Elternkonto benachrichtigt. Du kannst über dieses Konto den Platz ganz einfach per Mausklick akzeptieren und anschließend mit der Kita den Betreuungsvertrag abschließen.

 

Sachsen

In Sachsen haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wobei die Kommunen das Angebot sicherstellen. Auf dieser Webseite findest du alle wichtigen Informationen. Hierbei gibt man den Wohnort ein, um die zuständige Stelle zu finden, und benötigt ein ärztliches Attest und Impfnachweise. Das Mindestalter für die Krippe ist sechs Monate, und dein Kind muss physisch und psychisch gesund sein.

Für Krippenplätze sollte die Anmeldung spätestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn erfolgen, und es fallen maximal 23 % der Personal- und Sachkosten als Gebühren an. Für einen Krippenplatz kannst du dein Kind hier online anmelden. Auch bei Kindergartenplätzen für Kinder von 3 bis 6 Jahren erfolgt das Vorgehen ähnlich. Die Kosten betragen hier bis zu 30 % der Personal- und Sachaufwendungen, wobei Geschwisterkinder Vorrang haben. Die genauen Kosten werden von der Gemeinde festgelegt und können online eingesehen werden. Du findest die Online-Anmeldung hier.

 

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt variiert die Anmeldung für Kitaplätze je nach Landkreis und Kreisstadt, und genaue Informationen erhältst du beim zuständigen Jugendamt. Kitaplätze sind nur für Kinder mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt verfügbar, und die Anmeldung ist jederzeit möglich. Dein Kind hat einen Anspruch auf bis zu 40 Stunden wöchentliche Betreuung, bei Bedarf auch 50 Stunden. Die Kita-Kosten richten sich nach dem Familieneinkommen. Seit Januar 2020 sind dank des „Gute-Kita-Gesetzes“ die Beiträge für Geschwisterkinder in Krippen und Kitas entfallen. Familien mit niedrigerem Einkommen können eine teilweise oder vollständige Erstattung der Beiträge beantragen. Mehr Informationen findet ihr hier.

 

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein kannst du die Kita-Suche über das Kita-Portal durchführen. Dort findest du Kitas in deiner Nähe und kannst bis zu drei Favoriten markieren, um dich unverbindlich vorzumerken. Deine Daten werden auf eine Warteliste gesetzt, und die jeweilige Kita entscheidet über die Platzvergabe. Bei einer Zusage erhältst du eine Nachricht in deinem Benutzerkonto und kannst dann den Betreuungsvertrag abschließen.

Seit der Kita-Reform 2020 gibt es in Schleswig-Holstein eine einheitliche Deckelung der Beiträge. Für Kinder unter 3 Jahren betragen die Kosten 7,21 Euro pro Wochenstunde und für Kinder über 3 Jahren 5,66 Euro. Das bedeutet, bei 5 Stunden täglicher Betreuung zahlst du maximal 180 Euro pro Woche, bei 8 Stunden sind es 288 Euro. Es gibt einen Geschwisterbonus: Das zweitälteste Kind erhält 50 % Ermäßigung, und jedes weitere Kind 100 %. Haushalte mit geringem Einkommen können auch niedrigere Beiträge zahlen. Weitere Details zu den Beiträgen findest du hier.

 

Thüringen

Auf der Bürger-Webseite der Thüringer Landesregierung kannst du durch Eingabe deines Wohnorts alle nötigen Informationen zur Beantragung eines Krippen- oder Kita-Platzes erhalten. Nach Auswahl deines Wohnorts, etwa Erfurt, klickst du auf „Kinderbetreuung“ und dann „Kindertagesbetreuung“. Dies führt dich zu einer Seite mit relevanten Informationen und Links, inklusive Kontaktinformationen und Antragsformularen.

In Thüringen unterscheiden sich die Antragsverfahren je nach Kommune. Seit Januar 2018 ist das letzte Kita-Jahr vor der Grundschule kostenfrei. Vorher müssen Eltern einen Teil der Kosten je nach Einkommen, Betreuungsumfang und Geschwisteranzahl tragen. Die Verpflegungskosten sind zusätzlich und unabhängig vom Einkommen.

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