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Elterngeld & Co. – Das Wichtigste im Überblick

Wir haben für euch bei Felix Böhme, Dipl. Finanzwirt (FH), Gründer und Geschäftsführer von Einfach Elterngeld, nachgefragt.
Seine wichtigsten Tipps & Tricks bekommt ihr hier:

1. Was ist eigentlich Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Sozialleistung, wenn du nach der Geburt deines Kindes deine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung einstellst, bzw. einschränkst.
Als Entgeltersatzleistung, vergleichbar mit dem Arbeitslosen- und Krankengeld, unterstützt dich das Elterngeld nach der Geburt deines Kindes.

1.1 Was ist Basiselterngeld?

Basiselterngeld ist das „klassische“ Elterngeld. Beiden Elternteilen stehen zusammen 14 Monate Basiselterngeld zu. Die Aufteilung kann beliebig erfolgen, jedoch kann ein Elternteil höchstens 12 Monate (Ausnahme: Alleinerziehende) in Anspruch nehmen. Es müssen mindestens zwei Monate in Anspruch genommen werden. Ein einzelner Monat Elterngeld ist nicht vorgesehen.
Beispiel:
Vater und Mutter sind beide angestellt. Ihr gemeinsames Kind wurde am 23.03.2020 geboren. Sie wählen die „klassische“ Aufteilung der Elterngeldmonate, indem die Mutter die ersten zwölf Lebensmonate Elterngeld in Anspruch nimmt und der Vater den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beansprucht (die sog. Vätermonate).
Das (Netto-)Einkommen der Mutter beträgt 2.093,- EUR, weshalb ihr Elterngeldanspruch 1.360,- EUR (= 65% von 2.093,- EUR) beträgt. Das (Netto-)Einkommen des Vaters beträgt 1.967,- EUR, weshalb sein Elterngeldanspruch 1.278,- EUR (= 65% von 1.967,- EUR) beträgt.
Nach diesen 14 Lebensmonaten des Kindes ist grundsätzlich der Elterngeldanspruch aufgebraucht (Ausnahme: Inanspruchnahme von Partnerschaftsbonusmonaten). Basiselterngeld kann nicht über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus in Anspruch genommen werden (wohl aber Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonusmonate).

1.2 Was ist Elterngeld Plus?

Vorsicht, was nach „mehr Elterngeld“ klingt, entpuppt sich als weniger. Um genau zu sein die Hälfte des Basiselterngeldes. Dafür hat man den Anspruch aber dann doppelt so lang. Man kann also anstatt einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld Plus Monate nehmen. Durch das Elterngeld Plus ergeben sich mehrere Bezugsoptionen von Elterngeld und damit viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Wer sollte Elterngeld Plus beantragen?
Wer länger als ein Jahr seine Erwerbstätigkeit einschränkt und gern sein gesamtes Elterngeld über einen längeren Zeitraum ausgezahlt haben möchte. Das Ganze lohnt sich dann insbesondere für die Eltern, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die Versteuerung des Elterngeldes durch Elterngeld Plus auf mehrere steuerliche Veranlagungszeiträume verteilt werden.
Das Besondere an Elterngeld Plus ist, dass man im Gegensatz zum Basiselterngeld ungefähr das hälftige vorgeburtliche Nettoeinkommen dazuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird. Aber: pauschale Beträge kann man hier nicht einfach so nennen, das „optimale“ Elterngeld Plus Brutto wird in einer komplexen Berechnung ermittelt.
Tipp: Unsere Elterngeldsoftware errechnet das optimale Elterngeld Plus Brutto auf den Cent genau. Mit dem Gutscheincode BABYWELT10 bekommst du 10% Rabatt.

1.3 Was sind die Partnerschaftsbonusmonate?

Die Partnerschaftsbonusmonate sind acht weitere Elterngeld Plus Monate (vier pro Elternteil), die man an vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes beanspruchen kann. Um Partnerschaftsbonusmonate erhalten zu können, müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Die allgemeinen Voraussetzungen müssen an vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bei beiden Elternteilen parallel vorliegen und
  2. beide Elternteile müssen in diesem Zeitraum mindestens zu 25 Wochenstunden und dürfen höchsten zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.

Hier fördert der Gesetzgeber also eine Teilzeiterwerbstätigkeit beider Eltern mit dem Ziel, dass die Betreuung und Erziehung des Kindes von beiden Elternteilen möglichst gleichermaßen übernommen wird.
Du bist dir nicht sicher, welche Bezugsart für deine/eure Familiensituation am Besten ist? Nutze unseren kostenfreien Elterngeldrechner, um verschiedene Bezugsvarianten zu testen.
Wenn du dir nicht sicher bist, stehen wir dir sehr gern im Rahmen unserer persönlichen Elterngeldberatung zur Verfügung, um den besten Bezugszeitraum für deine Situation gemeinsam mit dir zu erörtern. Wir nennen das Optimierungsanalyse.

2. Wer bekommt Elterngeld?

Um Elterngeld zu beantragen, müsst ihr 5 Grundvoraussetzungen erfüllen:

  1. Ihr habt euren Wohnsitz oder euren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
  2. Ihr lebt mit eurem Kind im selben Haushalt
  3. Ihr betreut und erzieht das Kind selbst
  4. Während des Elterngeldbezuges seid ihr maximal mit 30 Wochenstunden erwerbstätig
  5. Euer zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt betrug nicht mehr als 250.000 EUR, bzw. 500.000 EUR (Elternpaare)

Die Grundvoraussetzungen sind also überschaubar.

3. Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ersetzt dein Nettoeinkommen aus einem 12-Monats Vergleichszeitraum vor der Geburt zu etwa 65%. Du bekommst mindestens 300€ im Monat, maximal 1.800€ pro Monat.
Welcher 12-Monatszeitraum bei dir zählt, ist genau zu prüfen. Wenn du selbständige Einkünfte hast (auch im Nebenerwerb) gilt das letzte Kalenderjahr vor Geburt.

4. Wie hoch ist das Elterngeld beim nächsten Kind?

Es ist sicherlich eine der häufigsten Fragen im Kontext Elterngeld: „Wie viel Elterngeld steht mir beim zweiten Kind zur Verfügung?“. Leider gibt es auf diese Frage keine einfache oder pauschale Antwort, es kommt nämlich drauf an – auf deine individuelle Situation.
Als allererstes musst du wissen, dass die Elterngeldberechnung immer nach dem gleichen Prinzip erfolgt, egal, wie viele Kinder du schon hast. Hier also ein Überblick wie das Elterngeld zustande kommt:
Ermittlung des originären 12-Monats-Vergleichszeitraumes vor Geburt
Grundsätzlich werden als Vergleichszeitraum die 12 Kalendermonate vor Geburt herangezogen. Wenn man aber im Zeitraum seit 1.1. des Jahres vor der Geburt des Kindes selbständig war (es reicht sogar nur ein Tag!) gilt abweichend davon, der Zeitraum Januar bis Dezember des Vorjahres der Geburt.
Prüfung von Ausklammerungs- und Verschiebetatbeständen
a) Ausschließlich angestellt
Wenn du im originären 12-Monatszeitraum ausschließlich angestellt warst, wird geprüft, ob sich der Zeitraum verschiebt oder aufteilt. Gründe für eine Verschiebung/Aufteilung können sein:

  • Mutterschaftsgeldbezug (auch um die Geburt von älteren Geschwisterkindern),
  • Elterngeldbezug von älteren Geschwisterkindern, jedoch nur bis zu deren 14. Lebensmonat oder
  • ein Erwerbsverlust aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung in diesem Zeitraum.

An einem Beispiel lässt sich dies wie folgt verdeutlichen:

  • Geburtsdatum Kind 1: 23.02.2017
  • Mutterschaftsgeldbezug vom 19.01.2017 bis 17.04.2017
  • Elterngeldbezug bis 22.06.2018 (9 Monate Basiselterngeld und 6 Monate ElterngeldPlus)
  • Geburtsdatum Kind 2: 23.05.2019
  • Mutterschaftsgeldbezug vom 19.04.2019 bis 15.07.2019

Der originäre Vergleichszeitraum wäre der 12-Monatszeitraum vor Geburt von K2. Das heißt Mai 2018 bis April 2019. Nun liegen aber sog. Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände wie folgt vor:

  • Mutterschaftsgeldbezug Januar bis April 2017 und April 2019
  • Elterngeldbezug älteres Geschwisterkind Mai 2017 bis April 2018

Der Vergleichszeitraum für Kind 2 teilt sich also auf und umfasst nun zwei Abschnitte:

  • Abschnitt 1 Dezember 2016
  • Abschnitt 2 Mai 2018 bis März 2019

Die Einkünfte aus diesem Zeitraum werden für die Elterngeldberechnung von Kind 2 herangezogen. Ungünstigerweise werden auch hier die zwei Monate Mai und Juni 2018, in denen noch Elterngeld Plus von Kind 1 bezogen wurde, nicht ausgeklammert, weshalb hier das Elterngeld von Kind 2 evtl. geringer ausfallen wird, weil das Elterngeld von Kind 2 nicht aus Elterngeld von Kind 1 „entstehen kann“.
Seit Januar 2018 kann man auf Ausklammerungstatbestände übrigens nicht mehr verzichten, weshalb eine Günstigerprüfung hier nicht mehr möglich ist.
Wie du siehst, ist die Elterngeldberechnung bei weiteren Kindern sehr stark von deiner individuellen Situation abhängig. Nutze deshalb noch heute unseren kostenfreien Elterngeldrechner, der dir schnell und einfach deinen Vergleichszeitraum anzeigt. Damit kannst du leicht und überschaubar deinen Elterngeldbezug planen.
b) (teilweise) Selbständig
Bei Selbständigen ist es mit den Verschiebetatbeständen etwas einfacher, weil immer auf volle Kalenderjahre abgestellt wird. Die Tatbestände sind hierbei die gleichen wie bei den Angestellten.
Nehmen wir also unser Beispiel von oben:

  • Geburtsdatum Kind 1: 23.02.2017
  • Mutterschaftsgeldbezug vom 19.01.2017 bis 17.04.2017
  • Elterngeldbezug bis 22.06.2018 (9 Monate Basiselterngeld und 6 Monate ElterngeldPlus)
  • Geburtsdatum Kind 2: 23.05.2019
  • Mutterschaftsgeldbezug vom 19.04.2019 bis 15.07.2019

Der originäre Vergleichszeitraum wäre also das letzte Kalenderjahr vor Geburt von Kind 2. Das heißt Januar 2018 bis Dezember 2018. Nun liegen aber sog. Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände wie folgt vor:

  • Mutterschaftsgeldbezug Januar bis April 2017 und April 2019
  • Elterngeldbezug älteres Geschwisterkind Mai 2017 bis April 2018

Selbständige können im Rahmen einer Günstigerprüfung wählen, welcher Vergleichszeitraum für sie am günstigsten ist:

  • Option 1: Januar 2016 bis Dezember 2016
  • Option 2: Januar 2017 bis Dezember 2017
  • Option 3: Januar 2018 bis Dezember 2018

Du prüfst also, welcher Jahresgewinn am höchsten und natürlich welche Sozialversicherungsabzugsmerkmale im Gesamten gesehen das höchste Elterngeld ergeben. So solltest du dann auch das Elterngeld beantragen, damit dieser Vergleichszeitraum für deine Elterngeldberechnung zugrunde gelegt wird.
Tipp: Wer nach der Geburt eines Kindes eine (kleine) Selbständigkeit beginnt, gilt dann beim nächsten Kind als Selbständig, weshalb in diesen Konstellationen die Elterngeldhöhe oft dem Elterngeld vom Geschwisterkind entspricht, besonders, wenn die Kinder „zeitnah“ hintereinander geboren wurden.
Wie du siehst, ist die Elterngeldberechnung bei weiteren Kindern sehr stark von deiner individuellen Situation abhängig. Nutze deshalb noch heute unseren kostenfreien Elterngeldrechner, der dir schnell und einfach deinen Vergleichszeitraum anzeigt. Damit kannst du leicht und überschaubar deinen Elterngeldbezug planen
Und das Beste: Nutze im Rahmen unserer Elterngeldsoftware das einzigarte Feature „Günstigerprüfung“ und lasse dir den für dich besten Vergleichszeitraum einfach und automatisiert ermitteln. Du gibst nur deine Daten ein und unsere Software teilt dir mit, welcher Vergleichszeitraum für dich am besten ist und beantragt es natürlich auch für dich.

5. Kann ich beim Elterngeld etwas dazuverdienen?

Auf jeden Fall darfst du während des Elterngeldbezuges etwas dazuverdienen (du drafst sogar bis zu 30 Wochenstunden arbeiten).
Die Frage ist nur: Lohnt sich der Zuverdienst?
Die Berechnung eines Zuverdienstes ist leider sehr komplex. Der Zuverdienst wird nicht einfach vom Elterngeld „abgezogen“, sondern die Elterngeldstelle vergleicht dein vorgeburtliches fiktives Netto-Einkommen mit deinem nachgeburtlichen fiktiven Zuverdienstnetto.
Nehmen wir an, das vorgeburtliche Nettoeinkommen beträgt 1.734,- EUR. Hat man nun einen Zuverdienst von 1.000- EUR netto (fiktives Netto unter Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsabzugsmerkmale des Bemessungszeitraumes) ergibt sich ein Erwerbsverlust von 734,- EUR. Der Erwerbsverlust wird in Höhe der Ersatzrate (65%) ersetzt.
Das Elterngeld in dem Fall würde also 477,10 EUR betragen.
Nun ist aber immer die Herausforderung, das Brutto (bzw. den Gewinn vor Steuern, wenn selbständig) herauszubekommen. Unser Zuverdienstrechner (Bestandteil der Elterngeldsoftware) rechnet dir den Zuverdienst ausgehend vom Brutto aus, was sehr hilfreich bei der Planung deines Elterngeldbezuges sein kann.
Zuverdienst bei Basiselterngeld und Elterngeld Plus
Während das Basiselterngeld keine anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze kennt und damit jeder Euro Zuverdienst auch anteilig das Elterngeld verringert, kannst du beim Elterngeld Plus dein hälftiges vorgeburtliches Netto anrechnungsfrei hinzuverdienen, was durchaus lukrativ sein kann. Ein Zuverdienst während Basiselterngeldbezug lohnt sich also in der Regel nicht, weil die Einbußen beim Elterngeld im Vergleich zum Zuverdienst unverhältnismäßig hoch ausfallen.
Unsere Elterngeldsoftware rechnet dir dein „optimales Elterngeld Plus-Brutto“ aus, damit du auf Nummer sicher gehen kannst, dass dein Elterngeld auch nicht gekürzt wird.

6. Wie lange gibt es Elterngeld?

Basiselterngeld kann man längstens für 12 Lebensmonate beantragen. Wenn du Elterngeld beantragen möchtest, musst du dich aber für mindestens 2 Monate entscheiden. Durch Elterngeld Plus kann man seinen Elterngeldbezug strecken.

7. Welche Auswirkungen hat das Elterngeld auf die Krankenkasse und Rentenversicherung

Während einer 100%igen Elternzeit sind gesetzlich pflichtversicherte beitragsfrei weiterhin kranken- und pflegeversichert. Der Bund übernimmt sogar sog. Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung. So als, ob man während der Elternzeit ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von etwa 3.000€ hat.
Achtung: Letzteres gilt jedoch nur für ein Elternteil und nicht für beide Eltern, wenn sie parallel in Elternzeit sind.
Freiwillig gesetzlich versicherte, sowie privat krankenversicherte müssen auch während der Elternzeit Beiträge zahlen, bitte wende dich an deine Krankenversicherung, weil hier die individuellen Regelungen deiner Krankenkasse greifen.

8. Muss ich Elterngeld versteuern

Elterngeld wird zwar steuerfrei ausgezahlt, unterliegt jedoch, wie Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, etc. dem sog. Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass deine Progressionseinkünfte (Elterngeld, etc.) deinen individuellen Einkommensteuersatz nachträglich erhöhen. Dadurch kann es vereinzelt zu Steuernachzahlungen kommen.
Tipp: Verheiratete sollten, um auf Nummer sicher zu gehen, während der Elternzeit die Steuerklassenkombination IV/IV wählen, um genug Einkommensteuer vorauszuzahlen.
Hinweis: Wer über 410€ Progressionseinkünfte pro Kalenderjahr erhält, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Finanzämter kommen ggf. erst Jahre später auf euch zu und fordern die Steuererklärung an. Um hier nicht überrascht zu werden, empfiehlt sich, bereits frühzeitig die Einkommensteuer probezurechnen und ggf. gleich einzureichen.
Video Tipp: In diesem Video erfährst du, was beim Elterngeld bei der Steuererklärung beachtet werden muss.

9. Wann sollte ich mich mit Elterngeld beschäftigen?

Wie bei der Hebammensuche gilt hier, besser zu früh als zu spät. Wenn du dich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigst, kannst du die Höhe des Elterngelds verbessern. Viele Eltern beschäftigen sich tatsächlich schon vor der Schwangerschaft selbst mit dem Thema, was stellenweise durchaus sinnvoll sein kann.

10. Wann beantrage ich Elterngeld?

Du kannst Elterngeld erst nach der Geburt des Kindes beantragen, weil erst dann Geburtsdatum und Name des Kindes „feststehen“. Überdies liegen die anspruchsbegründenden Unterlagen meist erst ca. zwei bis drei Wochen nach der Geburt vor (Geburtsurkunde, Mutterschaftsgeldbescheinigungen, Arbeitgeberbescheinigungen, etc.).

11. Wo beantrage ich Elterngeld?

Das Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle deines Wohnsitzes. Du findest die die Kontaktangaben online. Das Elterngeld musst du auf den offiziellen Formblättern schriftlich (Fax und E-Mail sind nicht zulässig) beantragen. Eine digitale Lösung gibt es derzeit noch nicht. Die Bearbeitungsdauer liegt meist zwischen 6 und 10 Wochen. Allerdings gibt es hier regional leider starke Unterschiede.

12. Tipps, die dein Elterngeld erhöhen

Als Angestellte/r solltest du deine Bruttobezüge (laufend und pauschal versteuerten Lohnbestandteile) im sog. Bemessungszeitraum (das ist der 12 Monats-Vergleichszeitraum, der die Höhe deines Elterngeldes bestimmt) möglichst erhöhen. Dafür kannst du folgendes machen:

  • Verzichte auf Entgeltumwandlungen in diesem Zeitraum.
  • Verteile Einmalzahlungen auf die einzelnen Monate um
  • Handle Lohnerhöhungen (wenn auch zeitweise) aus.
  • Nachzahlungen aus früheren Monaten sollten möglichst im Bemessungszeitraum gezahlt werden.
  • Lasse dir Überstunden auszahlen, statt sie abzufeiern.
  • Lohnnachzahlungen im Bezugszeitraum des Elterngeldes solltest du aufgrund eines neuen Urteils des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen: B 10 EG 1/18 R) unbedingt vermeiden. Sprich dazu mit deinem Arbeitgeber.

Selbständige sollten frühzeitig den steuerpflichtigen Gewinn des Geburtsvorjahres prüfen. Das Finanzamt „zwingt“ niemanden, Betriebsausgaben geltend zu machen. Insofern kann man den Gewinn in aller Regel ohne weiteres derart optimieren, dass der Höchstbetrag beim Elterngeld erreicht wird.
Achtung: Ein höherer steuerpflichtiger Gewinn bedeutet auch eine höhere Einkommensteuerlast. Was sich in deiner Situation anbietet, solltest du deshalb genau prüfen.

13. 4 Fehler, die viele Eltern machen

Lebensmonatsprinzip nicht beachtet
Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes bewilligt. Wenn dein Kind also zum 20. des Monats geboren wird, dauern die Lebensmonate vom 20. zum 19. des Folgemonats. Insbesondere bei der Beantragung der Elternzeit solltest du das Lebensmonatsprinzip beachten.
Wenn du deine Elternzeit abweichend vom Lebensmonatsprinzip beantragst, durchläufst du zwangsläufig drei Zeitabschnitte:
1. mit Elterngeld und Gehalt
2. nur Elterngeld
3. weder Gehalt noch Elterngeld
In diesem Moment wird dir das Elterngeld aufgrund des Zuverdienstes sehr wahrscheinlich gekürzt. Im schlimmsten Fall fällst du sogar komplett aus dem Anspruch, weil du ggf. durchschnittlich mehr als 30 Wochenstunden arbeiten warst.
Geldwerte Vorteile im Gehalt und keine Gedanken gemacht
Wenn du einen Dienstwagen gestellt bekommst, eine Dienstwohnung hast oder andere geldwerte Vorteile erhältst, sind diese zunächst elterngeldrelevant. Ob man diese im Bezugszeitraum noch weiter bekommen möchte, sollte man sich gut durchrechnen, denn sie vermindern das Elterngeld.
Gesellschafter-Geschäftsführer, PV-Anlage und Mitunternehmer
Wenn du (Gesellschafter-)Geschäftsführer bist, eine Photovoltaikanlage betreibst oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft bist und dich vorher nicht informierst, kannst du richtig „auf die Nase fallen“. Hier gibt es stellenweise so viele Besonderheiten, dass eine umfassende Beratung sehr wichtig ist. Oft gibt es hier sehr viel Gestaltungspotential, welches du schlichtweg liegen lässt, wenn du deine Möglichkeiten nicht kennst.
Als Selbständiger das Elterngeld ablehnen
Viele Selbständige und Einzelunternehmer sind der Meinung, dass sich das Elterngeld für sie nicht lohnt. Eine umfassende Prüfung, was möglich ist, solltest du dennoch durchführen, weil du sonst sehr viel Geld liegen lassen kannst.

14. Fazit und Gutscheine

Elterngeld ist eine wichtige Hilfe für Familien. Leider sind die Regelungen sehr komplex. Am besten lässt du vorher dazu beraten! Weitere Infos, Videos, Rechner findest du unter https://einfach-elterngeld.de
Mit dem Gutscheincode BABYWELT10 bekommst du 10% Rabatt auf die Elterngeldsoftware.

Live-Chat Q&A I 16.-20. April 2020

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