Trotz der freudigen Ereignisse rund um die Geburt solltest du auch finanzielle Themen wie Steuer, Kindergeld, Elterngeld und Freibeträge nicht vernachlässigen. Hier sind einige wichtige Informationen:
Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Kindergeld : Monatliche Auszahlung.
Kinderfreibetrag : Reduziert das zu versteuernde Einkommen.
Das Finanzamt überprüft bei der Steuererklärung automatisch, welche Option für dich günstiger ist, indem es das bereits erhaltene Kindergeld gegen den Freibetrag verrechnet.
Kinderfreibetrag erhalten
Der Freibetrag wird automatisch mit der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Hierbei führt das Finanzamt eine “Günstigerprüfung” durch, sodass du von der finanziell vorteilhafteren Option profitierst. Es wird empfohlen, in jedem Fall das Kindergeld zu beantragen, da dieses in die Berechnungen einfließt. Bei einer günstigeren Freibetragslösung wird das bereits ausgezahlte Kindergeld als Vorausleistung behandelt, dir entsteht kein Nachteil.
Steuerklasse und Kinderfreibetrag
Verheiratete oder eingetragene Lebensgemeinschaften:
• Bei Steuerklasse 4 (gleiches Einkommen) bekommt jeder Partner einen halben Kinderfreibetrag.
• Bei Steuerklassen 3 und 5 erhält der Partner mit Steuerklasse 5 den vollen Kinderfreibetrag. Das Ehegattensplitting (3/5) ist sinnvoll, wenn die Einkommen im Verhältnis 60:40 stehen und der Hauptverdiener Steuerklasse 3 wählt. Änderungen können vor der Geburt beim Finanzamt beantragt werden.
Alleinerziehend:
• Wechsel in Steuerklasse 2 nach der Geburt möglich. Dazu ein Formular ausfüllen und ans Finanzamt senden. Du erhältst den vollen Kinderfreibetrag und einen Entlastungsbetrag.
• Voraussetzungen: alleinstehend, Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag, Kind(er) wohnen bei dir.
Unverheiratete oder nicht eingetragene Paare:
• Beide haben Steuerklasse 1 und teilen sich den Kinderfreibetrag
Elterngeld und Steuerklassenwechsel
Elterngeld in der Elternzeit: Bis zu 14 Monate Elterngeld können zwischen den Partnern flexibel aufgeteilt werden. Der Betrag liegt bei 65–67% des letzten Nettoverdienstes, mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich der Zeitraum, während die Zahlung auf 150–900 Euro halbiert wird.
Steuerklassenwechsel: Wenn ihr verheiratet oder verpartnert seid und nicht das maximale Elterngeld erhaltet, könnte ein Wechsel der Steuerklasse von “3 und 5” lohnenswert sein. Wechselst du als geringverdienender Partner in Steuerklasse 3, erhöht sich dein Nettoeinkommen und damit das Elterngeld. Allerdings sinkt das Nettoeinkommen deines Partners. Der Wechsel sollte spätestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen. Nach dem Elterngeldbezug ist ein Rückwechsel möglich, wobei persönliche Umstände zu beachten sind. Eine Beratung beim Steuerberater wird empfohlen.
Informationen und Hilfe: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich das Portal von Felix Böhme (Einfach Elterngeld), das umfangreiche Unterstützung bietet – von einem Elterngeldrechner bis hin zu persönlicher Beratung, um das Optimum für euch herauszuholen.
27.11.2021 Babini @home: Habt ihr alles im Griff? Babys und Bürokratie
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