Wow, der Schwangerschaftstest ist positiv und die Freude ist groß! Doch neben Erstausstattung und Bettchen aussuchen, gibt es noch einige Dinge, die du in den nächsten Monaten erledigen musst, damit der neue Erdenbürger auch „amtlich“ ankommt und du alle finanziellen Unterstützungen bekommst, die dir zustehen.

Vor der Geburt

Ein früher Termin in der Frauenarztpraxis ist wichtig, um zwischen der neunten und zwölften Schwangerschaftswoche den Mutterpass zu erhalten.

Arbeitgeber informieren:
• Über die Schwangerschaft informieren und Elternzeit sowie Mutterschutz besprechen. Empfehlenswert ist dies zum Ende des ersten Trimesters.

• Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten gelten andere Regelungen. Mutterschutz kann auch früher beginnen, falls die Arbeit eine Gefahr darstellt.

Alle gesetzlichen Regelungen dazu und wie du Mutterschaftsleistungen beantragen kannst, findest Du hier

Mutterschaftsgeld beantragen:
• Vor der Geburt das Mutterschaftsgeld beantragen, dazu das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ einreichen. Hier findest du den Antrag.

• Gesetzlich Versicherte erhalten 13 € pro Tag, der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt.

• Das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen und Arbeitgeber informieren.

• Privat Versicherte oder Familienversicherte können beim Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Zuschuss beantragen. Das gilt auch bei rechtmäßiger Kündigung während der Schwangerschaft oder Schutzfrist. Den entsprechenden Antrag dort einreichen.

 

Nach der Geburt

Nach der Geburt stehen einige Behördengänge an, die du erledigen musst. Falls du dich schonen musst oder im Krankenhaus bleibst, kann eine bevollmächtigte Person das für dich übernehmen.

Geburtsurkunde beantragen

• In der Klinik: Viele Kliniken bieten an, die Geburtsurkunde für dich zu beantragen. Du gibst dort die erforderlichen Unterlagen ab.

• Bei Hausgeburt: Melde dein Kind innerhalb von sieben Tagen beim Standesamt deiner Gemeinde an.

Erforderliche Dokumente:

• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

• Geburtsbescheinigung der Klinik/Hebamme

• Geburtsurkunden älterer Geschwister

• Namensgebungserklärung

Zusätzliche Dokumente je nach Familiensituation:

• Verheiratete Eltern: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden

• Ledige Mutter: Geburtsurkunde der Mutter, Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Vaters

• Geschiedene Mutter: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Vaters

 

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

Unverheiratete Väter müssen eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, um in die Geburtsurkunde aufgenommen zu werden. Dies kann vor der Geburt beim Jugend- oder Standesamt sowie beim Notar geschehen. Die Mutter muss anwesend sein oder eine beglaubigte Zustimmung erteilen, falls sie nicht anwesend sein kann.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Nach der Geburt erhält das Einwohnermeldeamt automatisch die Meldung über euren neuen Familienzuwachs, dennoch müsst ihr euer Kind persönlich anmelden. Dazu müssen mindestens ein Elternteil und das Kind beim Amt erscheinen, mit Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass und ggf. einer Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils. Es ist sinnvoll, gleichzeitig den Kinderreisepass zu beantragen, hierfür benötigt ihr ein Passbild des Kindes. Überlegt jedoch, ob ihr im ersten Lebensjahr eine Auslandsreise plant, da der Pass nur ein Jahr gültig ist.

Das Elterngeld

Die Beantragung des Elterngeldes kann je nach Bundesland online erfolgen. Für Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen steht ein Online-Antrag zur Verfügung. Weitere Informationen und Links für jedes Bundesland findet ihr hier:
Baden-Württemberg     Bayern Berlin     Brandenburg     Hamburg     Hessen     Mecklenburg-Vorpommern     Niedersachsen     Nordrhein-Westfalen     Rheinland-Pfalz     Saarland     Sachsen     Sachsen-Anhalt     Schleswig-Holstein     Thüringen

Wenn du Fragen rund um das Elterngeld hast, dir bei einigen Dingen nicht sicher bist, dann kannst du dich schon während der Schwangerschaft bei unserem Partner einfach-elterngeld.de rund um dieses Thema informieren.

Kindergeld beantragen

Für den Kindergeldantrag benötigt ihr eure Steuer-ID und die des Kindes. Die ID des Kindes wird nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt. Mit beiden IDs könnt ihr das Kindergeld unkompliziert beantragen.

27.11.2021 Babini @home: Habt ihr alles im Griff? Babys und Bürokratie

 

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