Wow, der Schwangerschaftstest ist positiv und die Freude ist groß! Doch neben Erstausstattung und Bettchen aussuchen, gibt es noch einige Dinge, die du in den nächsten Monaten erledigen musst, damit der neue Erdenbürger auch „amtlich“ ankommt und du alle finanziellen Unterstützungen bekommst, die dir zustehen.
Vor der Geburt
Wenn noch nicht geschehen, führt dich einer der erste Wege in deine Frauenarztpraxis. Dort bekommst du zwischen der neunten und zwölften Schwangerschaftswoche deinen Mutterpass ausgestellt.
Als nächstes kannst du deinen Arbeitgeber, deinen Ausbildungsbetrieb bzw. die Universität über die Schwangerschaft informieren. Es kann bereits darüber gesprochen werden, wie lange du in Elternzeit gehst und ihr besprecht ab wann für dich der Mutterschutz gilt. Ein guter Zeitpunkt, um deinen Arbeitgeber zu informieren, ist zum Ende des ersten Trimesters. Generell gilt Mutterschutz ab 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten für den Mutterschutz nach der Geburt andere Zeiträume. Je nach Tätigkeit kann es auch sein, dass du eher in den Mutterschutz gehen musst, wenn deine Arbeit dich und das ungeborene Baby einer Gefahr aussetzt. Alle gesetzlichen Regelungen dazu und wie du Mutterschaftsleistungen beantragen kannst, findest Du hier
Mutterschaftsgeld beantragen
Das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Geburt solltest auch bereits vorher beantragen, damit du die Zahlungen auch während dieser Zeit erhältst. Dazu benötigst du das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ von deiner Hebamme oder deinem Arzt oder Ärztin. Für den Zeitraum des Mutterschutzes erhältst du, wenn du gesetzlich versichert das Mutterschaftsgeld i.H.v. 13€ pro Tag. Den Differenzbetrag zu deinem eigentlichen Netto-Verdienst wird dein Arbeitgeber zahlen. Du beantragst das Muttschaftsgeld bei deiner Krankenkasse und gibst deinem Arbeitgeber ebenfalls Bescheid, sodass er seinen Zusatzbeitrag errechnen kann..
Wenn Du privat versichert oder gesetzlich familienversichert bist, bekommst du in manchen Fällen auf Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Zuschuss. Das gilt auch, wenn dir während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist mit Zustimmung der zuständigen Behörde rechtmäßig gekündigt wurde. Hier findest du den Antrag:
Nach der Geburt
Du hast es geschafft, dein Baby ist auf der Welt. Jetzt kommen einige Behördengänge auf dich zu. Und noch ein Hinweis für dich: Wenn es Dir nach der Geburt nicht gut geht, du dich schonen oder noch einige Tage im Krankenhaus bleiben musst: mit den entsprechenden Vollmachten kann dies auch eine Vertrauensperson für dich erledigen.
Geburtsurkunde beantragen
Aber alles beginnt mit der Geburtsurkunde. Viele Geburtskliniken bieten den Service an, das sie die Geburtsurkunde für dich beantragen. Dafür gibst du die notwendigen Unterlagen in der Klinik ab und diese erledigt das für dich. Geht das nicht oder hast du zu Hause entbunden, muss du dein Kind innerhalb von sieben Tagen auf dem Standesamt deiner Gemeinde anmelden. Grundsätzlich immer mitbringen musst du deinen bzw. euren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Geburtsbescheinigung der Klinik/ Hebamme, die Geburtsurkunden eventueller Geschwisterkinder und die verbindliche Erklärung zur Namensgebung.
Je nach Familiensituation kommen zusätzlich noch folgende Dokumente dazu:
- Die Eltern sind verheiratet oder verpartnert
- Eheurkunde mit Namensführung und die Geburtsurkunden oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder dem Familienbuch
- Die Mutter ist ledig und war noch nicht verheiratet
- Geburtsurkunde der Mutter und die Bescheinigung über die Vaterschafts-anerkennung (dazu unten mehr) und die Geburtsurkunde des Vaters
- Die Mutter ist geschieden
- Geburtsurkunde und Eheurkunde mit Namensführung oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil sowie Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung (dazu unten mehr) und die Geburtsurkunde des Vaters
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechteerklärung
Wenn ihr nicht verheiratet seid, muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, damit er mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann. Diese kann vor der Geburt abgegeben werden. Das könnt ihr gemeinsam beim Jungendamt oder Standesamt eurer Gemeinde, aber auch bei einem Notar erledigen. Über Notar.de findest du einen Notar in deiner Nähe. Die Ämter erreichst du über deine Stadt-bzw. Gemeindeverwaltung. Grundsätzlich bedarf es für eine Vaterschaftsanerkennung immer der Anwesenheit der Mutter. Sollte sie bei dem Termin zur Vaterschaftsanerkennung nicht anwesend sein (können), muss eine entsprechend beglaubigte Zustimmung vorliegen.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Mit der Beantragung der Geburtsurkunde erhält das Einwohnermeldeamt automatisch Meldung über den neuen Einwohner. Trotzdem musst du dein Kind persönlich anmelden. Hierfür muss mindestens ein Elternteil und das Kind persönlich auf dem Amt erscheinen. Zur Anmeldung brauchst du die Geburtsurkunde, deinen Personalausweis oder Reisepass und, sollte ein Elternteil nicht mit anwesend sein, dessen Einverständniserklärung.
Und wenn du schon mal da bist, empfehlen wir dir gleich den Kinderreisepass zu beantragen. Dazu brauchst du, zusätzlich zu den eben genannten Papieren, ein Passbild deines Kindes. Da der Reisepass aber nur noch ein Jahr gültig ist, empfiehlt sich zu überlegen, ob ihr wirklich im ersten Lebensjahr des Kinder ins Ausland verreisen möchtet.
Das Elterngeld
Hier findest du die notwendigen Links für dein Bundesland zur Beantragung des Elterngeldes. Zum Teil kannst Du den Antrag direkt online stellen oder du findest die Links zur Adresse der für dich zuständigen Elterngeldstelle und weitergehende Informationen.
Wenn du in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein oder Thüringen lebst, kannst unter diesem Link dein Elterngeld online beantragen.
Die Links zu Informationen für jedes Bundesland haben wir dir hier auflistet:
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Wenn du Fragen rund um das Elterngeld hast, dir bei einigen Dingen nicht sicher bist, dann kannst du dich schon während der Schwangerschaft bei unserem Partner einfach-elterngeld.de rund um dieses Thema informieren.
Kindergeld beantragen
Um Kindergeld zu beantragen, brauchst du deine Steuer-ID und die deines Kindes. Die Steuer-ID deines Kindes wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und dir zugeschickt, sobald du dein Kind beim Einwohnermeldeamt angemeldet hast. Bei dieser Behörde kannst du auch nachfragen, falls deine Steuer-ID nicht auffindbar ist. Dazu folgst du diesem Link.
Hast du beide Nummern, kannst du hier unkompliziert das Kindergeld beantragen.
Du merkst einige Themen kommen auf dich zu. Wenn man sie strukturiert angeht, ist aber alles halb so wild. Ein guter Tipp ist sicherlich vor Geburt alles zu erledigen und vorzubereiten was möglich ist, damit die ersten Wochen mit Baby entspannter verlaufen. Wir hoffen, dass wir dich mit dieser Übersicht und unserer Linksammlung dabei unterstützen können.
27.11.2021 Babini @home: Habt ihr alles im Griff? Babys und Bürokratie
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